Recht auf Vergessenwerden

Das Recht auf Vergessenwerden (englisch: right to be forgotten) soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Das Recht auf Vergessenwerden wird zuweilen verkürzt und unrichtig als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet. Weil sich das Recht auf elektronisch gespeicherte Daten bezieht, spricht man auch vom „digitalen Radiergummi“.[1]

Der Begriff des Rechts auf Vergessenwerden geht auf den Rechts- und Politikwissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger zurück. Er schlägt vor, elektronisch gespeicherte Informationen mit einem Ablaufs- oder Verfallsdatum auszustatten. Nach Ablauf dieses Datums soll die Information durch ein Programm oder das Betriebssystem des Computers automatisch gelöscht werden.[2]

  1. Cai Rienäcker: Mehr Datenschutz im Internet: EU fordert „Recht auf Vergessen“ im Netz. In: tagesschau.de. 25. Januar 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
  2. Werner Pluta: Interview: „Daten brauchen ein Verfallsdatum“. In: Golem.de. 2. April 2008, abgerufen am 25. Februar 2013.

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